Die Praxis Anthroposophischer Heilpraktiker*innen
Heilpraktiker*innen üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz. Gute Patientenversorgung bedeutet gleichermaßen Qualitätssicherung und Patientenschutz als auch Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger bei Therapiemethoden und Therapeuten.
Ähnlich wie die von Ärztinnen und Ärzten ausgeübte Anthroposophische Medizin ist auch die Anthroposophische Heilkunde eine ganzheitlich-integrative Heilweise. Als komplementäre Heilweise beruht sie auf den heilkundlichen Methoden und besonderen berufsständischen Bedingungen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Zu diesem Zweck versuchen anthroposophische Heilpraktiker*innen, die Ursachen einer Erkrankung möglichst ganzheitlich zu erfassen. Die Therapie wird nicht nur durch die Diagnose bestimmt, sondern auch durch den Krankheitsverlauf, den Lebenslauf, das soziale Umfeld und die Persönlichkeit des Erkrankten. Anthroposophische Heilpraktiker*innen leisten einen Beitrag zur Förderung von Selbstverantwortung und Selbstentwicklung im gesunden und kranken Menschenleben. Anthroposophische Heilpraktiker*innen üben heilberufliche Versorgungsleistungen mit Heilpraktiker typischen Verfahren und Methoden aus. Dabei werden die Erkenntnisse der Anthroposophie in die Behandlung mit eingebunden. Mehr auf https://www.agahp.org